27-07-2021
Ein Servicetechniker im Außendienst weigerte sich bei Kundenterminen eine Maske zu tragen. Seinem Arbeitgeber legt er unter dem Begriff „Rotzlappenbefreiung“ ein Attest vor. Er wurde abgemahnt und fristlos gekündigt – und das zu Recht, entschied das Arbeitsgericht Köln.