26-07-2022
Ab 1. August kommt auf Arbeitgeber ein erheblicher Mehraufwand zu, denn Arbeitsverträge müssen bei der Erstellung weit mehr Informationen erhalten als bisher. Die Änderungen betreffen unter anderem Klauseln bei befristeten Arbeitsverträgen, bei der Zusammensetzung der Vergütung, zur Probezeit, bei der Kündigung und bei dem Thema Überstunden oder Fortbildung.