09-03-2023
Unternehmen dürfen ihre Beschäftigten nicht aufgrund ihres Geschlechts für die gleiche Arbeit schlechter bezahlen. Im Februar entschied das Bundesarbeitsgericht, dass auch das Verhandlungsgeschick in diesem Zusammenhang nicht als Begründung für ein unterschiedliches Gehalt herhalten darf. Katrin Braas, Anwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Gleiss Lutz, ordnet das Urteil und seine Konsequenzen für Unternehmen ein.