20-07-2023
Wer eine Ampel an einer Kreuzung oder Einmündung bei rot überfährt, handelt grob fahrlässig und haftet in der Regel voll bei einem Unfall. Die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs und im Einzelfall auch ein geringfügiges Verschulden des Unfallgegners treten dahinter zurück.