31-10-2024
Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) haben die regelmäßige Rückkehrpflicht von Lkw für nichtig erklärt: Ihre Verhältnismäßigkeit sei zuvor nicht ausreichend vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat geprüft worden. Damit fällt ein zentraler Aspekt des EU-Gesetzespakets zum Straßengüterverkehr weg - es sei denn, die EU-Kommission kann die nötige Begründung nachliefern.