Österreich hält die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht ein. Deshalb strengt die Europäische Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Alpenrepublik an.
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Wenn der Absender den von ihm beauftragten Transportunternehmer nicht über den besonderer Wert der Ladung informiert, kann er keinen Schadenersatz bei einem Diebstahl verlangen.
Die EU-Kommission geht rechtlich gegen Polen und Rumänien vor, weil die Länder europäische Vorschriften für den Straßengüterverkehr nicht umgesetzt haben.
Wenn frühmorgens die Müllabfuhr anrückt, ist für viele Menschen der Nachtschlaf vorbei. In Kassel rollen die orangenen Fahrzeuge künftig deutlich leiser und umweltfreundlicher an.