Verkehrssicherungspflichtverletzung: Öffentliche Hand haftet für Hochwasserschäden
Begeht ein Bundesland eine Verkehrssicherungspflichtverletzung so haftet es für daraus entstandene Hochwasserschäden an Fahrzeugen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (AZ: 11 U 198/10).