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Logistik Nachrichten

Verkehrssicherungspflichtverletzung: Öffentliche Hand haftet für Hochwasserschäden

01-07-2013 ,

Begeht ein Bundesland eine Verkehrssicherungspflichtverletzung so haftet es für daraus entstandene Hochwasserschäden an Fahrzeugen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (AZ: 11 U 198/10).

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