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PalettenReport Erneute Belastungsprobe für Speditions-und Transportunternehmen: Übernahme der Hotelkosten für die LKW-Fahrer

Erneute Belastungsprobe für Speditions-und Transportunternehmen: Übernahme der Hotelkosten für die LKW-Fahrer

03-01-2019 Alexandra Pestka,

Die Verkehrsminister der EU haben sich am 03.12.2018 im Rat der Europäischen Union auf das Mobilitätspaket I verständigt mit dem Ziel, bessere Arbeitsbedingungen für Fernfahrer sowie weniger Stau an Raststätten zu schaffen. Unter anderem sollen die LKW-Fahrer die wöchentlichen Ruhezeiten nicht mehr in ihren Führerhäusern verbringen dürfen.

Laut Österreichs Verkehrsminister Norbert Hofer sollen die Kraftfahrer öfter zu Hause schlafen. Andernfalls sollen Spediteure die Hotelkosten übernehmen.
Da kann ich als Rechtsanwältin, die viele Speditions-und Transportunternehmen betreut,  lediglich mit dem Kopf schütteln. 
 
Bei 95 % der Fälle handelt es sich um Transporte, die entweder grenzüberschreitend oder flächendeckend in ganz Deutschland vorgenommen werden. Zu Hause schlafen kommt gar nicht erst in Betracht. Es bleibt somit nur die Möglichkeit des Übernachtens im Hotel.
 
Vor diesem Hintergrund stellen sich mir folgenden Fragen:
 
-Verlegt sich dann nicht der Stau an den Raststätten auf die Hotelparkplätze?
-Die Hotels liegen nicht direkt an den Autobahnen. Die LKW-Fahrer müssten zum Übernachten in die Stadt. Kommt es dann nicht auf den Straßen zu einem überhöhten Verkehrsaufkommen und dem damit verbundenen steigenden Risiko von Verkehrsunfällen? 
-Haben in der Stadt liegende Hotels tatsächlich mehr Kapazitäten für das Abstellen von LKWs als die Raststätten?
-Immer mehr Städte verhängen Diesel-Fahrverbote. Es drohen sogar Fahrverbote für moderne Diesel mit der Abgasnorm 6. Werden die LKWs überhaupt ein Stadt liegendes Hotel anfahren dürfen?
-Anstelle Gelder für das Bauen von Hotels an den Autobahnen oder für das Erweitern von Parkplätzen in Stadt liegenden Hotels auszugeben, wäre es dann nicht sinnvoller und günstiger für den Steuerzahler, die Kapazitäten auf den Raststätten einfach zu erweitern?
-Wie soll der Schutz der Ware im LKW sichergestellt werden?
-Werden dann nicht die Versicherungsprämien gleich wieder steigen?
-Wöchentliche Ruhezeiten sollen die Kraftfahrer nicht in ihren Führerkabinen verbringen dürfen, die täglichen Ruhezeiten aber ja. Wo ist denn da bitte der sinnvolle Unterschied?
-Viele LKW-Fahrer kommen aus dem EU-Ausland, verdienen wenig Geld. Wer zahlt die Verpflegung im Hotel?
 
Zu viele Fragen, zu wenige Antworten. Es erscheint der Eindruck, dass die Belange der Transport-und Speditionsunternehmen vorliegend nicht berücksichtigt worden sind.
Heutzutage ist es nämlich kein Geheimnis mehr, wenn offen zugegeben wird, dass der große Boom für die Speditions-sowie Transportbranche vorbei ist.
Meine Kanzlei befindet sich zentral im Hamburger Hafen. Aus meinem Fenster schaue ich direkt auf den Containerterminal Tollerort. Zeiten, in denen voll beladene Containerschiffe den Hafen eingelaufen sind, habe ich lange nicht mehr bemerken können. 
Zudem machen die Zollbehörden den Unternehmen immer wieder mal gerne Probleme. Durch das Erheben von Sicherheitsleistungen erleben viele, insbesondere kleinere Transport-und Speditionsunternehmen die Bedeutung einer Existenzgefährdung.
 
Auch das BAG macht den Speditions-und Transportunternehmen zu schaffen. LKW-Fahrer werden teilweise über mehrere Stunden festgehalten, weil sie zum Beispiel keine Rezepte für lebenswichtige Medikamente bei sich führen oder angebliche Mautgebühren nicht beglichen worden sind. Dies mit der Folge, dass die Ware nicht rechtzeitig bei ihrem Bestimmungsort eintrifft.
Ein weiteres erhebliches Problem ist der Mangel an LKW-Fahrern. Unterstellend ein Transportunternehmen erhält viele Anfragen hinsichtlich der Warenbeförderung. Wie soll ein Unternehmen den Auftrag durchführen, wenn es nicht genügend Fahrer gibt? Ein Kreislauf beginnt:
Zu wenig LKW-Fahrer, keine Annahme der Aufträge, keine Einnahmen usw.
Und nun, sollen genau diese Unternehmen ihren Fahrern die Hotelkosten zahlen.
 
Im Ergebnis lässt sich somit festhalten, dass die Umsetzung der Verordnung mit erheblichen Kosten für die Transport-und Speditionsunternehmen verbunden sein wird. Insbesondere die kleinen bis mittelständigen Unternehmen werden es schwer haben, sich während dieser Zeit zu behaupten.  Lediglich die Hotelbranche wird profitieren können. 
Präventiver Schutz ist hier gefragt. Gerne kann Ihnen die Kanzlei Pestka rechtlich zur Seite stehen und erläutern wie, mit der Verordnung umzugehen ist. Eine Überprüfung  der Arbeitsverträge wird notwendig sein, wie auch deren Anpassung an das geltende Recht.
 
Kanzlei Pestka
Reiherdamm 44
20457 Hamburg
Tel.: 040 866 86 131
Fax: 040 866 86 130
E-Mail: kanzlei-pestka@hamburg.de
 
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