Verkehrsteilnehmer mit Maske müssen im Straßenverkehr erkennbar sein
Eine Schutzmaske darf laut Innenministerium in Mainz nicht dazu führen, dass Fahrer im Straßenverkehr nicht mehr zu identifizieren sind. Demnach gibt es klare Regeln, welche Gesichtsbereiche frei bleiben müssen.