Im Streit um Diesel-Fahrverbote hat das Bundesverwaltungsgericht ein Grundsatzurteil gesprochen. Demnach kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird.