Geheimhaltungsklausel im Arbeitsvertrag: Verschwiegenheit nicht immer notwendig
30-09-2013Über betriebsinterne Vorgänge muss ein Arbeitnehmer nur schweigen, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat. Zudem sei das Recht der freien Meinungsäußerung zu beachten....