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Logistik Nachrichten

Vorstrafe: Verurteilung ist noch kein Kündigungsgrund

03-07-2013 ,

Arbeitgeber können einen Arbeitnehmer nicht allein wegen einer strafrechtlichen Verurteilung kündigen. Vielmehr muss sich aus der Tat ergeben, dass der Angestellte für den Job nicht geeignet ist.

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