Europäische Transportunternehmen aus mehreren Ländern (Österreich, Polen, Ungarn) legen am 06.03.2015 über die Hamburger Kanzlei DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Die Verfassungsbeschwerde ist mit einem Eilantrag auf Aussetzung des Mindestlohngesetzes für europäische Transportunternehmen verbunden, auch soweit es den Bereich grenzüberschreitender Verkehr mit Be –und Entladeort in Deutschland anbetrifft.
Die DD Legal verfügt in allen Bereichen über ein kompetentes deutsch-polnisches Beratungsteam mit mehrsprachigem Sekretariat. Wir gewährleisten dadurch die schnelle und direkte Kommunikation in der Sprache des Mandanten und die persönliche Beratung von Unternehmern für Unternehmer.
DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater
Damian Dziengo
Störtebekerhaus
20537 Hamburg
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