Europäische Transportunternehmen aus mehreren Ländern (Italien, Polen, Tschechien, Litauen & Deutschland) legen über die Hamburger Kanzlei DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung des Mindestlohngesetztes (MiLoG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
Die Rechtsanwälte halten auch nach dem getroffenen politischen Kompromiss, das MiLOG weitreichend für ausländische Transporteure für nicht anwendbar und nicht Grundrechtskonform.
Noch bis einschließlich zum 12.02.2015 können sich betroffene Firmen der Transport- branche im In und Ausland zur Verfassungsbeschwerde in Form der Sammelklage über das Portal: www.palettenreport.de sowie www.ddlegal.de/publication anmelden.