• +49 176 9741 9470
  • report@palettenreport.de

Logistik Nachrichten

Urteil: Zusteller muss für Wutausbruch aufkommen

05-11-2015 ,

Wer absichtlich gegen ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug tritt, haftet für den dadurch entstandenen Schaden - den Falschparker trifft keine Mitschuld.

Wir verwenden Cookies, um Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.