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Logistik Nachrichten

Urteil zum Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld

18-03-2015 ,

Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen; eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. ]]>

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