Urteil zum Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld
18-03-2015 ,
Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen; eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam.
]]>
Wir verwenden Cookies, um Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.