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Logistik Nachrichten

Urteil: Wer zu schnell fährt, ist teilweise selbst schuld bei Crash

20-04-2016 ,

Hindernisse auf der Fahrbahn führen oft zu Verkehrsunfällen. In der Regel muss der Verursacher zahlen. Wenn der Verunfallte aber gegen das Sichtfahrgebot verstoßen hat, haftet er mit.

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