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Logistik Nachrichten

Urteil: Wer zu langsam einbiegt, muss für Auffahrunfall zahlen

28-04-2015 ,

Wer auf eine Vorfahrtsstraße einbiegt, haftet für eine Kollision mit einem nachfolgenden Verkehrsteilnehmer, wenn er zuvor noch nicht das dort geltende Tempo erreicht hatte.

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