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Logistik Nachrichten

Urteil: Vergessener Eintrag bei Steuererklärung nicht grob fahrlässig

18-08-2015 ,

Wer Angaben in der elektronischen Steuererklärung schlichtweg vergessen hat, kann diese nachträglich noch korrigieren. Das Finanzamt muss dann erneut prüfen.

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