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Logistik Nachrichten

Urteil: Verbilligte Firmenparkplätze muss der Chef versteuern

29-03-2016 ,

Wer seinen Mitarbeitern gegen eine Kostenbeteiligung Stellplätze in einem Parkhaus überlässt, muss auf das dafür erhaltene Entgelt Umsatzsteuer zahlen.

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