• +49 176 9741 9470
  • report@palettenreport.de

Logistik Nachrichten

Urteil: Linksabbieger haftet für Kollision mit überholendem Fahrzeug

28-06-2016 ,

Wer nicht beweisen kann, dass er vor dem Linksabbiegen ordnungsgemäß geblinkt hat, muss allein für den Schaden aufkommen, wenn es kracht - selbst dann, wenn der Überholer alkoholisiert ist.

Wir verwenden Cookies, um Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.