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Logistik Nachrichten

Urteil: Kündigung nach Mindestlohnforderung unwirksam

25-06-2015 ,

Die Kündigung eines Mitarbeiters ist unwirksam, wenn sie vom Arbeitgeber als Reaktion auf eine Forderung des Arbeitnehmers auf Zahlung des Mindestlohns ausgesprochen wurde. ]]>

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