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Logistik Nachrichten

Urteil: KFZ-Halter haftet nicht für voreiliges Ausweichmanöver

21-01-2016 ,

Wenn ein Verkehrsteilnehmer in dem Glauben, er bekomme von einem anderen die Vorfahrt genommen, sein Fahrzeug beschädigt, muss er dafür selbst aufkommen.

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