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Logistik Nachrichten

Urteil: Keine Kündigung am Sonntag

19-11-2015 ,

Wenn der Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben am Sonntag im Briefkasten des Mitarbeiters einwirft, gilt es erst am Montag als zugestellt – mit Konsequenzen für gesetzliche Kündigungsfristen.

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