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Logistik Nachrichten

Urteil: Kein Schadenersatz wegen Form- und Frist-Verstoß

23-09-2015 ,

Wer entgegen dem Montrealer Übereinkommen einen Luftfrachtschaden mündlich und zu spät geltend macht, muss sich nicht wundern, wenn er kein Geld bekommt.

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