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Logistik Nachrichten

Urteil: Fristlose Kündigung wegen Karnevals-Ausraster

18-01-2016 ,

Weil er einen Kollegen verletzt hatte, musste ein Arbeitnehmer seine Sachen packen - obwohl er schwerbehindert ist und sich zuvor nichts zuschulden hatte kommen lassen.

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