Urteil: Fristlose Kündigung wegen Karnevals-Ausraster
18-01-2016 ,
Weil er einen Kollegen verletzt hatte, musste ein Arbeitnehmer seine Sachen packen - obwohl er schwerbehindert ist und sich zuvor nichts zuschulden hatte kommen lassen.
Wir verwenden Cookies, um Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.