Urteil: Frachtführer haftet nicht für Wechsel des Bestimmungshafens
22-07-2015 ,
Bei einem Transport in ein Krisenland muss der Versender davon ausgehen, dass sich der Entladeort aufgrund von Unruhen in dem Gebiet kurzfristig ändern kann.
Wir verwenden Cookies, um Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.