Urteil: Entleiher haftet für bestohlenen Leiharbeiter
15-06-2016 ,
Wer Leiharbeitnehmer beschäftigt und sie nicht ausreichend über sichere Aufbewahrungsorte für Privatsachen aufklärt, muss unter Umständen Schadenersatz zahlen, wenn etwas wegkommt.
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