Urteil des EuGH: Sperrminorität bei Volkswagen ist rechtens
Die im VW-Gesetz festgeschriebene herabgesetzte Sperrminorität von 20 Prozent verstößt nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (AZ: C-95/12).