Urteil: CMR-Frachtführer muss Verbrauchssteuer bei Ladungsklau nicht zahlen
Beim grenzüberschreitenden Verkehr haftet der CMR-Frachtführer begrenzt für den Verlust des Gutes, sofern er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, - nicht aber für diebstahlbedingte Zollabgaben.