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Logistik Nachrichten

Urteil: Angeblich zu kleiner Kraftstofftank ist kein Mangel

09-12-2015 ,

Wenn sich die Anzeige der restlichen Spritmenge von den Angaben im Katalog um ein paar Liter unterscheidet, ist dies noch kein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag.

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