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PalettenReport Rechtsgutachten zu den Auswirkungen des  Mindestlohngesetzes (MiLoG) schlägt politische Wellen und wird um eine Freistellungserklärung für deutsche Unternehmer ergänzt.

Rechtsgutachten zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) schlägt politische Wellen und wird um eine Freistellungserklärung für deutsche Unternehmer ergänzt.

23-01-2015 ,

Inzwischen schlug das Gutachten politische Wellen. Das von dem größten polnischen Unternehmerverband für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr (ZMPD) eingekaufte Gutachten, diente als Grundlage unter anderem für Eingaben des Verbandes beim polnischen Wirtschaftsministerium und am 13.01.2015 beim EU – Ratspräsidenten Donald Tusk.

Bereits am 09.Dezember 2014 legte Die Hamburger Kanzlei DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater auf der abgehalten Konferenz „Praktische Aspekte des Managements im Transportwesen“ in Danzig/Polen ein umfassendes Rechtsgutachten zur Reichweite des Anwendungsbereichs des zum 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Mindestlohngesetzes (MiLog), einschließlich der sich daraus ergebenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Situation, vor.

Aktuell ist das Mindestlohngesetz auf europäischer Ebene heftig umstritten. Gegenwärtig wird auf Antrag mehrerer EU  - Länder (Polen, Bulgarien, Tschechien, Slowakei u.a.) im Rahmen der Europäischen Kommission die Einleitung eines Verfahrens gegen die Bundesrepublik wegen Verstoßes gegen die europarechtlich garantierte Dientsleistungsfreiheit. Aber auch deutsche Unternehmen sind betroffen. In etwa 1/3 der Transportbetriebe wird gegenwärtig unter Mindestlohn bezahlt. 

 

Dennoch ist gegenwärtig, - die Tagesschau vom 06.01.2015 berichtete -  davon auszugehen, dass das Mindestlohngesetz auch auf ausländische LKW Fahrer Anwendung findet und deutche Unternehmer gemäß § 13 MiLOG i.V.m. § 14 AEntsG haften, wenn sie Subunternehmer aus dem EU Ausland beauftragen, die keinen Mindestlohn zahlen. 

 

Daher hat die Kanzlei DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater das ausführliche Gutachten über die Auswirkungen der Einführung des Mindestlohngesetzes auf grenzübergreifende Transporte um eine Freistellungserklärung erweitert, mit der sich jeder deutsche Unternehmer gegen solche Haftungsrisigen schützen kann. Die Freistellungserklärung und das Gutachten können auf dem Portal palettenreport.de unter der E-Mail-Adresse gutachten@palettenreport.de für 149,- Euro bestellt werden.

 

 

Weiterhin strebt die Kanzlei DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungericht gegen die Anwendung des § 20 Mindestlohngesetzes auf ausländische Unternehmen an. Interessierte Unternehmen können hierzu unter der Adresse sammelklage@palettenreport.de unverbindlich ihr Interesse an dem Anschluss zur Sammelklage mitteilen. 

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