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Logistik Nachrichten

Rechenfehler bei der Befristung: Arbeitnehmer steht unbefristeter Vertrag zu

03-01-2014 ,

Dauert ein befristeter Vertrag länger als die gesetzlich erlaubten zwei Jahre, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag - auch dann, wenn sich der Arbeitgeber nur verrechnet hat.

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