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Logistik Nachrichten

Krankschreibung: Vorgesetzter darf Arbeitnehmer fotografieren

09-09-2013 ,

Ein Vorgesetzter darf einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit fotografieren, wenn er Zweifel an dessen Arbeitsunfähigkeit hat. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden.

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