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Logistik Nachrichten

Kein Anspruch auf Schadenersatz: Schaden passt nicht zum Unfallhergang

02-01-2014 ,

Passen die Schäden am Fahrzeug nicht zum geschilderten Unfallhergang, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht Hamm beschlossen.

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