• +49 176 9741 9470
  • report@palettenreport.de

Logistik Nachrichten

Gesundheitliche Folgeschäden: Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren

27-01-2014 ,

Ein Haftpflichtversicherer muss unter Umständen auch noch nach vielen Jahren für Schäden aufkommen. Erkennt die Versicherung umfassend ihre Haftung an, verjähren Ansprüche erst nach 30 Jahren.

Wir verwenden Cookies, um Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.