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Logistik Nachrichten

Geheimhaltungsklausel im Arbeitsvertrag: Verschwiegenheit nicht immer notwendig

30-09-2013 ,

Über betriebsinterne Vorgänge muss ein Arbeitnehmer nur schweigen, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat. Zudem sei das Recht der freien Meinungsäußerung zu beachten.

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