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Logistik Nachrichten

Elternzeit: Eigenmächtige Verlängerung bringt Probleme

14-04-2014 ,

Ein Arbeitnehmer darf die vereinbarte Elternzeit nicht eigenmächtig verlängern. Wer nach dem vereinbarten Ende nicht wieder am Arbeitsplatz erscheint, muss mit einer Kündigung rechnen.

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