Elternzeit: Eigenmächtige Verlängerung bringt Probleme
14-04-2014 ,
Ein Arbeitnehmer darf die vereinbarte Elternzeit nicht eigenmächtig verlängern. Wer nach dem vereinbarten Ende nicht wieder am Arbeitsplatz erscheint, muss mit einer Kündigung rechnen.
Wir verwenden Cookies, um Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.