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Logistik Nachrichten

Einsatz von Telematiksysteme: Nicht zu Lasten des Mitarbeiters

19-09-2013 ,

Ein Arbeitgeber darf Telematiksysteme nur so einsetzten, wie mit dem Betriebsrat abgesprochen. Eine entsprechende Vereinbarung sollte aber gut formuliert sein.

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