CEMT-Nachweisblätter: Pflicht gilt auch für kleine Fahrzeuge
09-01-2015 ,
Ab sofort gilt auch für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 3,5 bis sechs Tonnen sowie Anhänger mit maximal 3,5 Tonnen zGG die CEMT-Nachweispflicht.
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