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PalettenReport Bundesverfassungsgericht ebnet den Weg für weitere MiLOG Klagen.

Bundesverfassungsgericht ebnet den Weg für weitere MiLOG Klagen.

01-07-2015 ,

Am heutigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde der ausländischen Transporteure gegen die Anwendung des Mindestlohngesetzes entschieden.

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Die Verfassungsbeschwerde wurde aus formellen Gründen verworfen.  Das Bundesverfassungsgericht hat aber in einem sogenannten „obiter dictum“ sich in mehrfacher Hinsicht positiv zu der von den Beschwerdeführern und der Kanzlei DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater vertretenen Rechtsauffassung geäußert und Kritik an den Vorschriften der §§ 16,17,20 MiLOG ausgesprochen.  

 

Das Bundesverfassungsgericht führt aus, dass eine Klärung der durch die Beschwerdeführer aufgeworfenen Fragen durch die Fachgerichte geboten sei. Es sei auslegungsbedürftig, wer unter den Begriff der im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 20 MiLOG fällt. Entsprechend bedarf es auch der Auslegung der angegriffenen §§ 16 und 17 MiLOG. Dabei stelle sich auch die Frage, ob eine Mindestlohnpflicht bei kurzzeitigen Einsätzen in Deutschland erforderlich ist, um die mit dem Mindestlohngesetz verfolgten Ziele zu erreichen.

 

Bei einer ersten Stellungnahme erklärte Herr Rechtsanwalt Damian Dziengo, der geschäftsführende Partner der Kanzlei DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater und Mitverfasser der Verfassungsbeschwerde, dass zum einen zu vermuten ist, dass möglicherweise auf das Bundesverfassungsgericht seitens der Bundesregierung politischer Druck ausgeübt worden sei, die Verfassungsbeschwerde zu verwerfen. Denn gegen die Bundesrepublik Deutschland ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen der streitgegenständlichen Frage anhängig.  Zum anderen  sagte er aber auch,  dass das höchste deutsche Verfassungsgericht eindeutige Hinweise darauf gegeben habe, dass es an der Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes auf die kurzzeitige Beschäftigung von ausländischen Kraftfahrern im Inland zweifelt. Ebenso dass es erhebliche Zweifel gibt, ob die angefochtenen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland mit dem Unionsrecht und der Verfassung vereinbar seien.  

 

"Mit einer so eindeutigen Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts zu Gunsten der Beschwerdeführer hätte ich nicht gerechnet", sagt der Rechtsanwalt Dziengo.  

 

Herr Rechtsanwalt Dziengo kündigte bald  weitere rechtliche Schritte an, die in eine erneuten Vorlage der entscheidungserheblichen Fragen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof münden sollen. Hierzu soll der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden.

 

Für den Inhalt verantwortlich: DD LEGAL Rechtsanwälte & Steuerberater

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