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Logistik Nachrichten

Bundesrichter: Sonderzahlungen beim Mindestlohn anrechenbar

25-05-2016 ,

Das Grundsatzurteil ist gefallen: Laut dem Bundesarbeitsgericht dürfen Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld verrechnen, um den Mindestlohn zu erreichen.

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