Trotz eines Urteils des Arbeitsgerichts in Düsseldorf, nach dem Bonizahlungen bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden dürfen, sorgen die Sonderzahlungen weiterhin für Rechtsunsicherheit, sagt Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg.