• +49 176 9741 9470
  • report@palettenreport.de

Logistik Nachrichten

Binnenschifffahrt: Mindestlohn-Ausnahme gilt auch auf dem Wasser

03-02-2015 ,

Das Mindestlohngesetz findet vorerst keine Anwendung im reinen Transitverkehr. Dies gelte auch für die Binnenschifffahrt.

Wir verwenden Cookies, um Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.