Auftraggeberhaftung laut Milog: Kravag bietet Versicherungsschutz
27-03-2015 ,
Seit Beginn 2015 gilt in der Transportbranche das Mindestlohngesetz (MiLoG). Seit Januar müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern demnach ein Mindestentgelt von 8,50 Euro bezahlen.
]]>
Wir verwenden Cookies, um Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.