Absolute Fahruntüchtigkeit: Auch für Kutscher ist bei 1,1 Promille Schluss
Wer eine Pferdekutsche führt, darf nicht mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut haben. Kutscher, die den Wert überschreiten, sind absolut fahruntüchtig, so das Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: 1 Ss 204/13).