Urteil: Umkleidezeit ist als Arbeitszeit zu vergüten
07-09-2016 ,
Wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern das Tragen einer Schutzkleidung vorschreibt, muss er die Umkleidezeit und die Zeit für den Weg von der Umkleide zum Arbeitsplatz bezahlen.
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