Urteil: Trotz Luftfrachtbrief gilt Haftung nach dem Landfrachtrecht
05-09-2016 ,
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wer im Falle eines den Lufttransport ersetzenden Landtransportes für Schäden bei Verlust des Gutes aufkommen muss.
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